Großvater und Enkelin im Garten – generationenübergreifende Vorsorge
Großvater und Enkelin im Garten – generationenübergreifende Vorsorge

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für www.vorgesorgt.at der
fokus Rechtsanwälte GmbH
FN 606391b (Handelsgericht Wien)
Laudongasse 55/5, 1080 Wien
(im Folgenden "fokus")
Stand: Juli 2026

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1 Geltungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für sämtli-che außergerichtlichen, gerichtlichen, behördlichen und sonstigen Tätigkeiten, Be-ratungen und (Vertretungs-)Handlungen von fokus – einschließlich aller Geschäfts-führer, Gesellschafter und sonstigen Mitarbeiter von fokus –, die für oder im Namen des Mandanten im Zusammenhang mit auf www.vorgesorgt.at angebotenen Leis-tungen erbracht werden.

1.2
Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass mit der Beauftragung und/oder Bevollmächtigung von fokus der Vertrag zwischen dem Mandanten und fokus (im Folgenden "Mandatsvereinbarung") sowie diese AGB die Rechtsbeziehung zwi-schen ihm und fokus regeln (im Folgenden "Mandat"). Bei Widersprüchen zwischen den AGB und der Mandatsvereinbarung geht die Mandatsvereinbarung vor.

1.3
fokus behält sich eine Aktualisierung dieser AGB vor. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Homepage von fokus abrufbar (www.vorgesorgt.at/impressum).

2 Auftrag | Vollmacht

2.1
fokus ist berechtigt, den Mandanten in jenem Maß zu vertreten, wie dies zur Erfül-lung des Mandats für fokus notwendig und/oder zweckdienlich erscheint. Ändert sich die Rechtslage nach der Beendigung des Mandats, so ist fokus nicht verpflichtet, den Mandanten auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen.

2.2
fokus ist insbesondere berechtigt, den Mandanten in allen Angelegenheiten gericht-lich und außergerichtlich sowie gegenüber sonstigen Behörden zu vertreten, (Stell)Vertreter mit gleicher oder beschränkter Vollmacht zu bestellen und alle Maß-nahmen zu treffen, die fokus für angemessen und/oder erforderlich hält. Der Man-dant hat auf Wunsch von fokus eine schriftliche Vollmacht zu unterfertigen.

2.3
fokus ist berechtigt, sämtliche Leistungen nach eigenem Ermessen vorzunehmen und alle Schritte zu ergreifen, solange dies dem Auftrag des Mandanten, dem Gewissen der verantwortlichen Rechtsanwälte bei fokus oder dem Gesetz nicht widerspricht.

2.4
Erteilt der Mandant dem fokus eine Weisung, deren Befolgung mit auf Gesetz oder sonstigem Standesrecht (zB den "Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwalts-berufes" (RL-BA 2015)) oder der Spruchpraxis des Berufungs- und der Disziplinar-senate für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter beim Obersten Gerichtshof und der früheren Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK) beruhenden Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung von Rechtsanwälten unvereinbar ist, sind fokus und die für fokus tätigen Rechtsanwälte berechtigt, Weisungen des Mandanten abzulehnen. Bei Ge-fahr im Verzug ist fokus berechtigt, auch eine vom erteilten Auftrag nicht ausdrück-lich gedeckte oder eine einer erteilten Weisung entgegenstehende Handlung zu set-zen oder zu unterlassen, wenn dies im Interesse des Mandanten dringend geboten erscheint.

2.5
fokus wird als Rechtsberater in Bezug auf die rechtlichen Aspekte des Mandats, so wie in der Mandatsvereinbarung festgelegt, tätig. Steuerrechtliche und versiche-rungsrechtliche Angelegenheiten (einschließlich gebührenrechtlicher und sozialver-sicherungsrechtlicher Fragen) werden von fokus nur übernommen, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, berät fokus außerdem nicht zu außenwirtschaftlichen Fragestellungen wie zB Sanktionen und Embargos.

2.6
fokus erbringt zu keinem Zeitpunkt nicht-juristische Beratungsleistungen wie etwa zu geschäftlichen, kommerziellen, finanziellen, technischen, buchhalterischen oder informationstechnologischen Aspekten.

3 Informations- und Mitwirkungspflichten des Mandanten

3.1
Nach Erteilung des Mandats ist der Mandant verpflichtet, fokus sämtliche Informa-tionen und Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Mandats von Bedeutung sein könnten, unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Unterla-gen und Beweismittel zugänglich zu machen. fokus ist berechtigt, die Richtigkeit der Informationen, Tatsachen, Urkunden, Unterlagen und Beweismittel anzunehmen, sofern deren Unrichtigkeit nicht offenkundig ist.

3.2
Während des aufrechten Mandats ist der Mandant verpflichtet, fokus alle geänderten oder neu eintretenden Umstände, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Mandats von Bedeutung sein könnten, unverzüglich mitzuteilen.

3.3
Wird fokus als Vertragserrichterin tätig, ist der Mandant verpflichtet, fokus sämtliche erforderlichen Informationen zu erteilen, die für die Selbstberechnung der Grunder-werbsteuer, Eintragungsgebühr sowie Immobilienertragsteuer notwendig sind. Nimmt fokus auf Basis der vom Mandanten erteilten, für fokus nicht erkennbar fal-schen Informationen die Selbstberechnungen vor, ist fokus diesbezüglich von jegli-cher Haftung dem Mandanten gegenüber jedenfalls befreit.

3.4
Der Mandant ist hingegen verpflichtet, fokus im Fall von Vermögensnachteilen, falls sich die Unrichtigkeit der Informationen des Mandanten herausstellen sollte, schad- und klaglos zu halten.

4 Unterbevollmächtigung | Substitution

Vereinbart wird, dass sich fokus durch einen anderen Rechtsanwalt vertreten lassen kann (Unterbevollmächtigung). Im Fall vorübergehender Verhinderung darf fokus gemäß § 14 RAO den Auftrag oder einzelne Teilhandlungen an einen anderen Rechtsanwalt weitergeben (Substitution). Bei Unterbevollmächtigung oder Substi-tution an einen anderen Rechtsanwalt haftet fokus nur für Auswahlverschulden.

5 Einbeziehung externer Berater

5.1
fokus kann bei der Auswahl und der Beauftragung von externen Beratern sowie bei der Koordination der beauftragten Tätigkeiten unterstützen, wird diesbezüglich aber nur nach bestem Wissen tätig und übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Fähigkeiten und Leistungen dieser Personen.

5.2
Die allfällige (Sub-)Beauftragung eines externen Beraters im Zusammenhang mit dem Mandat erfolgt im Namen des Mandanten. Insbesondere ist ein hinzugezogener Berater dem Mandanten gegenüber direkt verantwortlich.

5.3
fokus haftet für mit Kenntnis des Mandanten im Rahmen der Leistungserbringung mit einzelnen Teilleistungen von fokus beauftragte Dritte (insbesondere externe Gutachter), die weder Dienstnehmer noch Gesellschafter von fokus sind, nur bei Auswahlverschulden.

6 Honorar | Barauslagen

6.1
Wenn keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, hat fokus Anspruch auf ein angemessenes Honorar gemäß den vom Österreichischen Rechtsanwaltskam-mertag beschlossenen und kundgemachten Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) in der zum Zeitpunkt der Beauftragung von fokus durch den Mandanten letztgültigen Fassung.

6.2
Sofern die Verrechnung des Honorars von fokus nach tatsächlichem Zeitaufwand auf Grundlage eines Stundensatzes vereinbart wurde, wird fokus in Zeiteinheiten von 10 (zehn) Minuten abrechnen.

6.3
Es wird die Wertbeständigkeit des Honorars vereinbart. fokus behält sich das Recht vor, jährlich – frühestens aber drei Monate nach Beginn des Mandats – eine In-dexanpassung des vereinbarten Honorars auf Basis des Verbraucherpreisindexes 2020 ("VPI 2020") – je nach Entwicklung des VPI 2020 nach oben oder nach unten - vorzunehmen. Als Bezugsgröße für die erstmalige Indexanpassung dient die für das Monat des Mandatsbeginns veröffentlichte Indexzahl des VPI 2020. Bei einer Wertanpassung ist die neue Indexzahl des VPI 2020 die neue Ausgangsgrundlage für die jeweils nächste Anpassung.

6.4
Sämtliche Honorarangaben verstehen sich inklusive Umsatzsteuer (bzw vergleich-barer Steuern), aber exklusive Barauslagen.

6.5
Das Honorar beinhaltet insbesondere keine Auslagen für Gerichts- und Eintragungs- gebühren, Reise- und Hotelkosten, Übersetzungskosten oder Notar- und Beglaubi-gungsgebühren.

6.6
Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass eine von fokus vorgenommene, nicht aus-drücklich als bindend bezeichnete Schätzung über die Höhe des voraussichtlich an-fallenden Honorars unverbindlich und nicht als verbindlicher Kostenvoranschlag (iSd § 5 Abs 2 KSchG) zu sehen ist, weil das Ausmaß der von fokus zu erbringenden Leistungen ihrer Natur nach nicht verlässlich im Voraus beurteilt werden kann.

6.7
Sämtliche via www.vorgesorgt.at gebuchten Leistungen, werden nach dem Bestell-system geführt. Daher sind die vereinbarten Termine ausschließlich Fix- und Be-stelltermine. Die dafür reservierten Beratungs- und Gesprächszeiten werden allein für den Mandanten freigehalten und können somit nicht mehrfach belegt oder mehr-fach vergeben werden.
Soweit ein Termin durch den Mandanten nicht wahrgenommen werden kann, hat dieser fokus mindestens 24 Stunden vor dem Termin per E-Mail über die Ver-hinderung in Kenntnis zu setzen. Telefonanrufe, Anrufbeantworter Nachrichten als Medium der Informationsübermittlung sind in diesen Situationen explizit nicht gül-tig.
Sofern der Mandant zu einem vereinbarten Termin nicht oder nicht rechtzeitig er-scheint oder diesen zu kurzfristig absagt, ist fokus berechtigt für den entstandenen Zeit- und Administrationsaufwand den Betrag in Rechnung stellen, welcher für die geplante entfallene Leistung fällig wäre. Dies gilt nicht, wenn der vereinbarte Termin kurzfristig anderweitig vergeben werden kann.

7 Rechnungslegung

7.1
Der Mandant verpflichtet sich, die in den Honorarnoten von fokus ausgewiesenen Honorare, Gebühren und Auslagen fristgerecht und vollständig zu bezahlen. Falls Zahlungen an fokus im Zusammenhang mit Honorarnoten von fokus gesetzlichen Abzügen oder Einbehalten unterliegen oder erfolgt im Zuge der Zahlung ein sonsti-ger Abzug (zB Bankspesen), hat fokus Anspruch auf ein zusätzliches Honorar im Ausmaß der vorgeschriebenen Abzüge und/oder Einbehalte, sodass fokus das in Rechnung gestellte Honorar, Gebühren und/oder Auslagen in voller Höhe erhält.

7.2
Der Aufwand für die Abrechnung und Erstellung der Honorarnoten wird dem Man-danten nicht in Rechnung gestellt.

7.3
fokus ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt, jedenfalls aber quartalsmäßig, berechtigt, Honorarnoten zu legen und Honorarvorauszahlungen zu verlangen.

7.4
fokus kann vom Mandanten eine oder mehrere Honorarvorauszahlungen (Akonto) für den zu erwartenden Aufwand für einen zukünftigen Zeitraum oder für bestimmte Schritte fordern. Die Honorarvorauszahlungen werden auf die regulären Honorarno-ten angerechnet und ein allfälliger Restbetrag ohne Zinsen an den Mandanten rückerstattet.

7.5
Soweit nicht anders vereinbart, sind Honorarnoten nach Erhalt unverzüglich und ohne Abzüge in Euro zahlbar und fällig.

7.6
Sofern der Mandant mit der Zahlung des gesamten oder eines Teiles des Honorars in Verzug gerät, hat er an fokus jedenfalls Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe von 4% zu zahlen. Hat der Mandant den Zahlungsverzug verschuldet, so hat er fokus auch den darüberhinausgehenden tatsächlich entstandenen Zinsschaden zu ersetzen. Darüber hinaus gehende gesetzliche Ansprüche (zB § 1333 ABGB) bleiben unberührt.

7.7
Sämtliche bei der Erfüllung des Mandats entstehenden gerichtlichen und behördli-chen Kosten (Barauslagen) und Spesen (zB wegen zugekaufter Fremdleistungen) können – nach Ermessen von fokus – dem Mandanten zur direkten Begleichung übermittelt werden.

7.8
Bei Erteilung eines Auftrages durch mehrere Mandanten in einer Rechtssache haften diese solidarisch für alle daraus entstehenden Forderungen von fokus. Die gilt nur, sofern und soweit Leistungen von fokus aus dem Mandat nicht teilbar sind und nicht eindeutig nur für einen Mandanten erbracht wurden.

8 Interessenskonflikte

8.1
Vor Übernahme eines Mandats führt fokus eine interne Konfliktprüfung durch und wird das Ergebnis dem Mandanten mitteilen.

8.2
Erhält der Mandant zu irgendeinem Zeitpunkt Kenntnis von einem tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikt, so hat er fokus unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

8.3
Vorbehaltlich geltender gesetzlicher, standesrechtlicher und interner Regelungen darf fokus für einen oder mehrere Gesellschafter oder verbundene Unternehmen oder Mitbewerber eines Mandanten handeln, deren Interessen nicht notwendiger-weise vollständig mit den Interessen des Mandanten übereinstimmen, und/oder für andere Mandanten, die Mitbewerber sind oder die der Mandant als solche betrachtet.

8.4
Tritt während des Mandats ein Interessenkonflikt auf und verbieten gesetzliche, standesrechtliche und interne Regelungen das (weitere) Handeln für den Mandan-ten, so hat fokus das Recht, die Mandatsvereinbarung gemäß Punkt 17 zu beenden. In diesem Fall haftet fokus gegenüber dem Mandanten nicht für Kosten oder Ver-luste, die sich aus der Beendigung des Mandats ergeben.

9 Vertraulichkeit

9.1
fokus ist zur Verschwiegenheit über alle fokus anvertrauten Angelegenheiten und die sonst in ihrer beruflichen Eigenschaft bekanntgewordenen Tatsachen verpflich-tet, deren Geheimhaltung im Interesse ihres Mandanten gelegen ist.

9.2
Ausgenommen von der Vertraulichkeitsverpflichtung von davon sind (i) Offenlegun-gen mit Einverständnis des Mandanten, (ii) gesetzlich, gerichtlich oder behördlich gebotene oder zulässige Offenlegungen, (iii) Offenlegungen an Aufsichtsbehörden, (iv) Offenlegungen von öffentlich zugänglichen Informationen, (v) Offenlegungen (auf vertraulicher Basis) an die Haftpflichtversicherung(en) von fokus, (Versiche-rungs-)Vermittler, Wirtschaftsprüfer und berufsmäßigen Berater, sofern dies für die Erfüllung von rechtlichen und vertraglichen (Mandats-)Verpflichtungen erforderlich ist.

9.3
Soweit dies zur Verfolgung von Ansprüchen von fokus (insbesondere Ansprüchen auf Honorar) oder zur Abwehr von Ansprüchen gegen fokus (insbesondere Schadenersatzforderungen des Mandanten oder Dritter) erforderlich ist, ist fokus von der Verschwiegenheitspflicht entbunden.

9.4
Sobald Informationen öffentlich bekannt gemacht wurden oder öffentlich zugänglich sind, ist fokus zur Offenlegung berechtigt, dass sie für den Mandanten in dieser Angelegenheit tätig geworden ist (insbesondere auf der Website von fokus und bei Anwaltsrankings). Nicht öffentliche Details des Mandats werden ohne das Einver-ständnis des Mandanten aber auch in diesem Fall keinesfalls veröffentlicht.

9.5
Die Tatsache, dass fokus über vertrauliche Informationen betreffend den Mandanten und sein Unternehmen verfügen, hindert fokus nicht, andere Parteien zu beraten, selbst wenn die vertraulichen Informationen für diese Parteien relevant sein könn-ten. Dies beeinträchtigt jedoch in keiner Weise die Verpflichtung zur Vertraulichkeit nach diesem Punkt 9 sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

10 Compliance | Meldepflichten

10.1
Gemäß den geltenden Compliance-Vorschriften, insbesondere der Anti-Geldwäsche-Vorschriften und des EU-Meldepflichtgesetzes, hat fokus unter Umständen strenge gesetzliche Sorgfalts-, Überwachungs-, Melde- und Aufbewahrungspflichten einzu-halten. Dies umfasst insbesondere Auskünfte und Nachweise über die Identität der wirtschaftlichen Eigentümer und gegebenenfalls die Mittelherkunft des Mandanten. Der Mandant nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass fokus vor Erfüllung dieser Pflichten nicht tätig werden darf und auch nicht tätig wird.

10.2
Insbesondere, wenn durch einen Auftrag eine dauerhafte Geschäftsbeziehung be-gründet wird und/oder das Mandat ein Geschäft mit einem Volumen von mehr als EUR 15.000 betrifft und den Verkauf und/oder Kauf von Immobilien oder Unterneh-men, die Vermögensverwaltung, die Errichtung, den Betrieb und die Verwaltung von (Treuhand-)Gesellschaften, Stiftungen oder ähnlichen Strukturen sowie die Be-schaffung der für die Errichtung, den Betrieb und die Verwaltung von Gesellschaften erforderlichen Mittel beinhaltet, ist fokus verpflichtet, strenge Mandantenprüfungs-maßnahmen durchzuführen.

10.3
Zur Erfüllung der Sorgfalts-, Überwachungs-, Melde- und Aufbewahrungspflichten wird der Mandant fokus alle notwendigen oder angeforderten Informationen und/oder Unterlagen in angemessener Frist übermitteln. Dies gilt auch dann, wenn fokus derartige Informationen im Auftrag einer involvierten Bank anfordert.

11 Haftungsbeschränkung

11.1
Eine Haftung von fokus (insbesondere für Handlungen ihrer Gesellschafter, Ge-schäftsführer, Partner, Substituten, Rechtsanwälte, Mitarbeiter oder anderer für fo-kus tätige Personen jeweils im Namen von fokus) sowie eine Haftung des Mandanten für Schäden aus oder im Zusammenhang mit dem Mandat, die durch leichte Fahr-lässigkeit verursacht werden, ist ausgeschlossen (siehe dazu insbesondere auch Punkte 11.3 und 11.4).

11.2
Eine Haftung von fokus sowie eine Haftung vom Mandanten für indirekte oder (Man-gel)Folgeschäden oder entgangenen Gewinn auf oder im Zusammenhang mit dem Mandat, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, ist ausgeschlossen (siehe dazu insbesondere Punkt 11.4).

11.3
Die Haftungsausschlüsse gemäß Punkten 11.1 und 11.2 gelten für sämtliche An-sprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer, ungeachtet ob aus Vertrag, Delikt, wegen Verletzung gesetzlicher oder vorvertraglicher Pflichten oder anderweitig je-weils im Zusammenhang mit dem Mandat.

11.4
Keiner der Haftungsausschlüsse gemäß Punkt 11 gilt in Bezug auf Personenschäden.

11.5
fokus haftet nur gegenüber dem Mandanten, nicht gegenüber Dritten. Der Mandant ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des Mandanten mit den Leistungen von fokus in Berührung geraten, bei sonstiger Schad- und Klagsloshaltung von fokus auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen. Dies gilt nicht für Fälle, in denen fokus erkennbar ist, dass ihre Leistungen in die Sphäre eines Dritten eingreifen.

11.6
Ausschließlich fokus ist für sämtliche für und im Namen von fokus Leistungen im Zusammenhang mit dem Mandat und allfällige Schäden daraus verantwortlich und haftbar. Keinesfalls besteht ein Anspruch gegenüber einem Gesellschafter, Ge-schäftsführer, Partner, Substituten, Rechtsanwalt oder Mitarbeiter von fokus bzw gegenüber einer anderen für fokus tätigen Person persönlich.

11.7
fokus haftet für die Kenntnis ausländischen Rechts nur bei schriftlicher Vereinba-rung. Als ausländisches Recht gilt auch das Recht der EU-Mitgliedstaaten, soweit dieses nicht auch in Österreich unmittelbar anwendbar ist.

12 Verjährung | Präklusion

Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen fokus, wenn sie nicht vom Mandanten binnen einem Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem der Mandant vom Schaden und der Person des Schä-digers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gericht-lich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von fünf Jahren nach dem schadenstiftenden (anspruchsbegründenden) Verhalten (Verstoß). Davon unberührt bleiben gesetzliche Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers.

13 Geistiges Eigentum

13.1
Der Mandant ist berechtigt, von fokus verfasste Unterlagen im Zusammenhang mit dem Mandat sowie für ergänzende Zwecke zu verwenden. Jede andere Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von fokus.

13.2
fokus räumt keinerlei Rechte, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Urheber- und Nutzungsrechte, an von Dritten verfassten Unterlagen oder sonstigen Werken ein, die fokus im Zusammenhang mit dem Mandat an den Mandanten weitergibt oder weitergegeben hat.

14 Kommunikation

14.1
Erklärungen von fokus an den Mandanten gelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an die bei Mandatserteilung vom Mandanten bekannt gegebene oder die danach schriftlich mitgeteilte, geänderte (E-Mail-)Adresse versandt werden.

14.2
fokus kann mit dem Mandanten aber – soweit nichts anderes vereinbart ist – in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise korrespondieren, insbesondere auch über E-Mail. Nach diesen AGB schriftlich abzugebende Erklärungen können auch E-Mail abgegeben werden.

14.3
Die digitale Kommunikation beinhaltet verschiedene Risiken wie insbesondere Ver-zögerungen, Unzustellbarkeit, Datenkorruption, Hacking, Datenauslesung, unbe-rechtigte Änderungen und sonstige Eingriffe Dritter. Die Vertraulichkeit von Infor-mationen kann dadurch gefährdet sein. Darüber hinaus können durch diese digitale Kommunikation Viren, Würmer, Trojanische Pferde oder sonstige Malware übertra-gen werden. fokus haftet nicht für Schäden, die durch solche Vorfälle entstehen.

14.4
Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass fokus auf verschiedene Arten mit ihm kommuniziert, insbesondere von Dritten bereitgestellte digitale Lösungen verwendet, einschließlich der Kommunikation per E-Mail, Internet, Video-, Audio- und Online-Konferenzen sowie Voice-over-IPs.

14.5
fokus ist ohne anders lautende schriftliche Weisung des Mandanten berechtigt, den E-Mail-Verkehr mit dem Mandanten in nicht verschlüsselter Form abzuwickeln. Der Mandant erklärt, über die damit verbundenen Risken (insbesondere Zugang, Ge-heimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung) informiert zu sein und in Kenntnis dieser Risken zuzustimmen, dass der E-Mail-Verkehr nicht in verschlüsselter Form durchgeführt wird.

15 Aktführung

15.1
fokus wird nach Beendigung der Mandatsvereinbarung auf Verlangen dem Mandan-ten Urkunden im Original (soweit vorhanden) zurückzustellen. fokus ist berechtigt, Kopien dieser Urkunden zu behalten.

15.2
Sofern der Mandant nach Ende des Mandats nochmals Schriftstücke ((digitale) Ko-pien von Schriftstücken) verlangt, die er im Rahmen der Mandatsabwicklung bereits erhalten hat, steht fokus ein zusätzlicher Kostenersatzanspruch für die Zurverfü-gungstellung der verlangten Unterlagen zu.

15.3
fokus führt Akten in Papier- und/oder elektronischer Form. Alle Unterlagen in Zu-sammenhang mit dem Mandat werden von fokus (mindestens) für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahrt. Der Mandant stimmt der Vernichtung der Akten (auch von Originalurkunden) nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht zu.

16 Datenschutz

16.1
Bei der Erbringung von (Rechts)Dienstleistungen von fokus und zur Prozessoptimie-rung ist es erforderlich, personenbezogene Daten des Mandanten und auch perso-nenbezogene Daten von Vertragspartnern, Mitarbeitern oder sonstigen Dritten des Mandanten zu verarbeiten. Soweit der Mandant solche Daten zur Verfügung stellt, darf fokus davon ausgehen, dass er dazu berechtigt ist.

16.2
fokus verarbeitet personenbezogene Daten unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen finden sich dazu in der Datenschutzerklärung (abrufbar unter www.vorgesorgt.at/datenschutz).

17 Beendigung des Mandats

17.1
Das Mandat kann von fokus oder vom Mandanten ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen jederzeit aufgelöst werden. Der Honoraranspruch fokus bleibt davon unberührt.

17.2
Im Falle der Auflösung wird fokus den Mandanten für die Dauer von 14 Tagen noch vertreten, sofern und soweit dies nötig ist, um den Mandanten vor Rechtsnachteilen zu schützen. Für diesen Zeitraum gebührt fokus ebenfalls ein Honorar. Diese Pflicht besteht nicht, wenn der Mandant das Mandat widerruft und zum Ausdruck bringt, dass er eine weitere Tätigkeit von fokus nicht wünscht.

17.3
Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses, aus welchem Grund immer, ist das ge-samte offene Honorar von fokus samt Barauslagen, allfälligen Gebühren und Auf-wendungen von Dritten sowie gegebenenfalls zuzüglich Umsatzsteuer unverzüglich fällig.

17.4
Ungeachtet einer Beendigung bleiben Punkt 9 (Vertraulichkeit), Punkt 10 (Compli-ance | Meldepflichten), Punkt 11 (Haftungsbeschränkung), Punkt 12 (Verjährung | Präklusion), Punkt 13 (Geistiges Eigentum), Punkt 15 (Aktführung), Punkt 16 (Da-tenschutz), Punkt 18 (Anwendbares Recht | Gerichtsstand) und Punkt 19.2 (Abtre-tungsverbot) weiterhin in Kraft.

18 Anwendbares Recht | Gerichtsstand

18.1
Diese AGB sowie die gesamte Mandatsbeziehung zwischen fokus und dem Mandan-ten unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der kollisi-onsrechtlichen Rück- und/oder Weiterverweisungsnormen des österreichischen in-ternationalen Privatrechts. Die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften des Hei-matsstaats des Verbrauchers bleibt von dieser Rechtswahl unberührt.

18.2
Es gilt die gesetzliche Gerichtsstandregelung gemäß § 14 KSchG.

19 Schlussbestimmungen

19.1
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürften zu ihrer Gültigkeit der Schrift-form.

19.2
Ohne vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von fokus ist die teil-weise oder gänzliche Übertragung von Rechten und Pflichten aus der Mandatsver-einbarung oder die Übertragung der Vertragsposition (Vertragsübernahme) vom Mandanten an Dritte unzulässig.

19.3
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine nachträgliche Änderung oder Ergän-zung unwirksam, ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirt-schaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart. Dies gilt entsprechend im Falle einer Vertragslücke.

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