Vorsorgevollmacht

Jetzt festlegen,
wer entscheiden soll.

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Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie heute fest, wer Sie später einmal vertreten darf, falls Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder altersbedingten Einschränkungen nicht mehr selbst entscheiden können. Sie bestimmen eine Person Ihres Vertrauens, die in Ihrem Namen handeln und notwendige Entscheidungen treffen darf – genau so, wie Sie es wünschen.

Eine Vorsorgevollmacht schützt Ihr Recht auf Selbstbestimmung: Im Vorsorgefall ist klar geregelt, wer für Sie zuständig ist. Dadurch kann in vielen Fällen die gerichtliche Bestellung eines Erwachsenenvertreters vermieden werden.

Was kann geregelt werden?

Für einzelne (z.B. ein bestimmtes Konto, eine konkrete Wohnung) oder alle Angelegenheiten

Für bestimmte Arten von Angelegenheiten (z.B. Behördenwege, medizinische Entscheidungen)

Ein Vertreter oder mehrere Vertreter möglich

Glückliches älteres Paar – sorgenfrei durch rechtzeitige Vorsorge

Vorsorgevollmacht
im Überblick

Vorsorgevollmacht + Erwachsenenvertreter-Verfügung als rechtsanwaltliche Urkunde

Regelung aller Lebensbereiche möglich

Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) inklusive

Sichere elektronische Verwahrung (Archivium)

Verhindert gerichtliche Bestellung eines Erwachsenenvertreters

Glückliches älteres Paar – sorgenfrei durch rechtzeitige Vorsorge

Vorsorge-
vollmacht im Überblick

Vorsorgevollmacht + Erwachsenenvertreter-Verfügung als rechtsanwaltliche Urkunde

Regelung aller Lebensbereiche möglich

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Verhindert gerichtliche Bestellung eines Erwachsenenvertreters

Vorsorgevollmacht

Pakete & Preise

Erstberatung

Dauer ca. 45 Minuten

€ 300

inkl. USt - Pauschalhonorar

Persönlicher Termin

Beratung zu allen Vorsorgemöglichkeiten

Klärung individueller Fragen und Situationen

Empfehlung passender Produkte & Pauschalen

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Einzelne Vorsorgevollmacht

€ 390

inkl. USt - Barauslagen ca. € 65

Vorsorgevollmacht + Erwachsenenvertreter-Verfügung

Elektronische Registrierung (ÖZVV)

Verwahrung im elektronischen Dokumentenarchiv (Archivium)

Alle Lebensbereiche regelbar

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Einzelne Vorsorgevollmacht

€ 390

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Vorsorgevollmacht + Erwachsenenvertreter-Verfügung

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Verwahrung im elektronischen Dokumentenarchiv (Archivium)

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Vorsorgevollmacht + Erwachsenenvertreter-Verfügung

Elektronische Registrierung (ÖZVV)

Verwahrung im elektronischen Dokumentenarchiv (Archivium)

Alle Lebensbereiche regelbar

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Zwei Vorsorge-vollmachten

€ 690

inkl. USt - Barauslagen ca. € 125

Wechselseitig ausgestaltbar, zB für Ehegatten, Lebensgefährten oder Geschwister

Beide Vollmachten inklusive

Elektronische Registrierung für beide (ÖZVV)

Verwahrung im elektronischen Dokumentenarchiv für beide

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Zwei Vorsorge-vollmachten

€ 690

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Wechselseitig ausgestaltbar, zB für Ehegatten, Lebensgefährten oder Geschwister

Beide Vollmachten inklusive

Elektronische Registrierung für beide (ÖZVV)

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Beide Vollmachten inklusive

Elektronische Registrierung für beide (ÖZVV)

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Kombi-Paket

€ 690

inkl. USt - Barauslagen ca. € 100

1 Vorsorgevollmacht + 1 Patientenverfügung

Elektronische Registrierung (ÖZVV)

Beide Dokumente inklusive

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Kombi-Paket

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1 Vorsorgevollmacht + 1 Patientenverfügung

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ABLAUF

Ihr Weg zur Vorsorgevollmacht

1

Paket auswählen & Termin buchen

2

Bestätigung & Unterlagen erhalten

3

Termin vor Ort
in 1080 Wien

4

Beurkundung & Registrierung

5

Übergabe &
Verwahrung

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FAQ

Spezifische Fragen zur Vorsorgevollmacht

Vater und Tochter genießen Zeit in der Natur – für sie vorgesorgt

Was ist eine Vorsorgevollmacht in Österreich?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine rechtliche Vorsorgeregelung, mit der Sie festlegen, wer Sie im Fall des Verlustes Ihrer Entscheidungsfähigkeit vertreten soll. Wir als österreichische Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne, Ihre Vorsorgevollmacht rechtssicher zu erstellen.

Warum sollte ich eine Vorsorgevollmacht errichten?

Mit einer Vorsorgevollmacht verhindern Sie, dass im Fall des Verlustes Ihrer Entscheidungsfähigkeit eine gerichtliche Erwachsenenvertretung für Sie bestellt wird. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie daher selbst, wer Ihre persönlichen, finanziellen und medizinischen Angelegenheiten regeln soll.

Was regelt eine Vorsorgevollmacht konkret?

Vorsorgevollmachten sind sehr frei gestaltbar. Es können daher etwa die Vermögensverwaltung, Bankgeschäfte, Wohnangelegenheiten oder medizinische Entscheidungen geregelt werden. Üblicherweise umfassen Vorsorgevollmachten möglichst viele Lebensbereiche, um die Bestellung einer gerichtliche Erwachsenenvertretung weitestmöglich auszuschließen.

Wie erstelle ich eine Vorsorgevollmacht in Österreich?

Zur rechtwirksamen Errichtung einer Vorsorgevollmacht müssen gewisse gesetzliche Voraussetzungen erfüllt werden, zB muss eine Vorsorgevollmacht vor einer qualifizierten Person errichtet und registriert werden. Wir als österreichische Rechtsanwälte erfüllen diese Voraussetzung und können daher für Sie Ihre Vorsorgevollmacht rechtswirksam errichten und registrieren.

Wann tritt die Vorsorgevollmacht in Kraft?

Ihre rechtswirksam errichtete Vorsorgevollmacht tritt erst dann in Kraft, wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind, dh der sogenannte Vorsorgefall eingetreten ist, und der Eintritt des Vorsorgefalls im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert ist. Diese Registrierung können wir als österreichische Rechtsanwälte für Sie vornehmen.

Kann ich meine Vorsorgevollmacht ändern oder widerrufen?

Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Änderungen einer Vorsorgevollmacht sind möglich, solange Sie die entsprechende Entscheidungsfähigkeit besitzen.

Wie läuft die Errichtung einer Vorsorgevollmacht bei vorgesorgt ab?

Nachdem Sie uns Ihre Daten übermittelt haben, erstellen wir einen Entwurf Ihrer Vorsorgevollmacht und übermitteln Ihnen diesen. In einem gemeinsamen Termin besprechen wir den Entwurf und klären wir Sie über die Rechtswirkungen einer Vorsorgevollmacht auf. Anschließend unterschreiben Sie die Vorsorgevollmacht und wir registrieren diese im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV).

Kann ich auch mehreren Personen eine Vorsorgevollmacht erteilen?

Ja, das ist möglich. Sie können auch die Vertretungsbefugnis mehrere Bevollmächtigter regeln, zB jede/r darf Sie allein vertreten oder nur gemeinschaftlich.

TERMIN

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