Testament
Mit einem Testament regeln Sie, was mit Ihrem Vermögen nach dem Tod passieren soll – klar, verbindlich und nach Ihren persönlichen Vorstellungen. Sie bestimmen damit, wer erben soll, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen. So vermeiden Sie Unsicherheiten, familiäre Streitigkeiten und Ergebnisse, die ohne Ihre Regelung allein nach der gesetzlichen Erbfolge eintreten würden.
Ein Testament ermöglicht Ihnen, Angehörige abzusichern, bestimmte Personen gezielt zu begünstigen oder einzelne Vermögenswerte bestimmten Personen zuzuweisen. Auf Wunsch können Sie auch Auflagen festlegen oder Vermächtnisse anordnen.
Damit Ihr Testament im Ernstfall auch tatsächlich wirkt, kommt es auf die rechtlich korrekte Formulierung und Form an. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Willen eindeutig festzuhalten und eine Lösung zu schaffen, die rechtssicher und praktisch umsetzbar ist.
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Einzelnes Testament
Da jedes Testament individuell ausgestaltet und auf Ihre Lebenssituation maßgeschneidert wird, können wir Ihnen die Höhe unseres Honorars erst nach einem Erstberatungstermin nennen. Gerne bieten wir Ihnen die Errichtung Ihres Testaments dann nach Möglichkeit für ein Pauschalhonorar an. In der Regel beträgt unser Honorar zwischen € 390 und € 1.900 (jeweils inkl. USt) — abhängig von der Komplexität des Falles.
ABLAUF
Ihr Weg zum Testament
FAQ
Spezifische Fragen zum Testament

Warum sollte ich ein Testament in Österreich erstellen?
Mit einem Testament legen Sie fest, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben erhalten soll. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die oft nicht den persönlichen Vorstellungen entspricht.
Wie kann ich ein Testament rechtssicher erstellen lassen?
In Österreich sorgen insbesondere Rechtsanwälte dafür, dass Ihr Testament formgültig und eindeutig ist, sodass spätere Streitigkeiten vermieden werden.
Was ist der Unterschied zwischen einem eigenhändigen und einem fremdhändigen Testament?
Ein eigenhändiges Testament ist vollständig handschriftlich. Ein fremdhändiges Testament (dh ein ausgedruckte Testament) wird nur unterschrieben und erfordert zusätzliche Formvorschriften, insbesondere Testamentszeugen.
Was ist ein "Pflichtteil"?
Bestimmte nahe Verwandt können nicht grundlos vollständig enterbt, sondern nur auf den sogenannten Pflichtteil gesetzt werden. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des Gesetzlichen Erbrechts und ist immer ein Bruchteil der Verlassenschaft.
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil in Österreich?
Nachkommen, insbesondere Kinder, und Ehepartner haben Anspruch auf einen Pflichtteil. Ein Rechtsanwalt kann Sie beraten, wie Sie Ihren Nachlass optimal gestalten.
Kann ich mein Testament jederzeit ändern oder widerrufen?
Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit neu verfassen oder aufheben. Dies setzt natürlich voraus, dass Sie testierfähig sind. Testierfähigkeit ist die Fähigkeit, die Bedeutung und die Folgen der letztwilligen Verfügung zu verstehen und sich entsprechend zu verhalten.
Warum ist ein Testament beim Rechtsanwalt sinnvoll?
Ein Anwalt stellt sicher, dass Ihr letzter Wille eindeutig formuliert ist und rechtswirksam errichtet wird. Zusätzlich können Rechtsanwälte Ihr Testament im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte registrieren.
Wie läuft die Errichtung eines Testaments bei vorgesorgt ab?
In einem ersten Schritt vereinbaren wir einen Erstberatungstermin, in dem wir Ihre persönliche Situation und Wünsche ausführlich besprechen. Anschließend erstellen wir einen Entwurf Ihres Testaments und übermitteln Ihnen diesen zur Durchsicht. Wenn Sie mit den Entwurf einverstanden sind, wird das Testament von Ihnen bei uns in der Kanzlei errichtet, von uns registriert und auf Wunsch auch sicher verwahrt.
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