Patientenverfügung

Jetzt festlegen, was im Notfall geschehen soll.

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Mit einer Patientenverfügung treffen Sie frühzeitig eine selbstbestimmte und klare Entscheidung für den Fall, dass Sie im Notfall nicht mehr selbst darüber entscheiden können. Sie halten fest, welche medizinischen Behandlungen Sie ablehnen – und zwar so, dass Ihr Wille dann gilt, wenn Sie ihn nicht mehr persönlich äußern können bzw. Ihnen die nötige Entscheidungsfähigkeit fehlt.

Eine Patientenverfügung ist damit Ihre verbindliche Willenserklärung gegenüber Ärztinnen und Ärzten: Sie hilft sicherzustellen, dass Ihre Wertvorstellungen und Behandlungswünsche auch dann respektiert werden, wenn Sie etwa nach einem Unfall oder aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr entscheiden können.

Hinweis:

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Damit eine verbindliche Patientenverfügung errichtet werden kann, ist vorab eine umfassende ärztliche Aufklärung erforderlich. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Tochter unterstützt älteren Vater – Patientenverfügung schützt im Pflegefall

Patientenverfügung
im Überblick

Verbindliche oder bloß beachtliche Ausgestaltung möglich

Registrierung im Patientenverfügungsregister der österr. Rechtsanwälte

Ablehnung bestimmter medizinischer Behandlungen

Als rechtsanwaltliche Urkunde errichtet

Tochter unterstützt älteren Vater – Patientenverfügung schützt im Pflegefall

Patienten-
verfügung im Überblick

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Patientenverfügung

Pakete & Preise

Erstberatung

Dauer ca. 45 Minuten

€ 300

inkl. USt — Pauschalhonorar

Beratung zu allen Vorsorgemöglichkeiten

Klärung individueller Fragen

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Einzelne Patientenverfügung

€ 390

inkl. USt + Barauslagen ca. € 35,00

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Rechtsanwaltliche Urkunde

Verbindlich oder beachtlich ausgestaltbar

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Zwei Patienten-verfügungen

€ 690

inkl. USt + Barauslagen ca. € 60,00

Für Ehegatten oder Lebensgefährten

Beide Verfügungen inklusive

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Kombi-Paket

€ 690

inkl. USt - Barauslagen ca. € 100

1 Patientenverfügung + 1 Vorsorgevollmacht

Elektronische Registrierung (ÖZVV)

Beide Dokumente inklusive

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ABLAUF

Ihr Weg zur Patientenverfügung

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3

Ärztliche Aufklärung einholen

4

Termin vor Ort & anwaltliche Beurkundung

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FAQ

Spezifische Fragen zur Patientenverfügung

Vater und Tochter genießen Zeit in der Natur – für sie vorgesorgt

Was ist eine Patientenverfügung in Österreich?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, mit der Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie im Ernstfall ablehnen oder wünschen.

Warum ist eine Patientenverfügung sinnvoll?

Mit einer verbindlichen Patientenverfügung stellen sicher, dass Ihre medizinischen Wünsche respektiert werden und entlasten Ihre Angehörigen in schwierigen Situationen.

Was ist der Unterschied zwischen verbindlicher und beachtlicher Patientenverfügung?

Eine verbindliche Patientenverfügung ist für Ärzte grundsätzlich verbindlich. Eine beachtliche dient als lediglich Orientierung bei medizinischen Entscheidungen.

Worüber muss mein Arzt bzw meine Ärztin mich im Rahmen des ärztlichen Gesprächs aufklären?

Ihre Ärztin bzw ihr Arzt muss Sie insbesondere über die Folgen der Ablehnung bestimmter medizinischer Behandlungen aufklären.

Wie erstelle ich eine Patientenverfügung in Österreich?

Für eine verbindliche Patientenverfügung benötigen Sie eine spezielle ärztliche Aufklärung und die Errichtung bei zB einem Rechtsanwalt.

Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?

In der Regel 8 Jahre. Danach sollte sie erneuert werden, um weiterhin verbindlich zu bleiben.

Kann ich meine Patientenverfügung widerrufen?

Ja, jederzeit und formlos, solange Sie entscheidungsfähig sind.

Wie läuft die Errichtung einer Patientenverfügung bei vorgesorgt ab?

Wir erstellen für Sie eine Patientenverfügung, die von Ihrem Arzt bzw Ihrer Ärztin ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Anschließend vereinbaren wir einen gemeinsamen Termin bei dem wir Sie über die Rechtswirkungen einer Patientenverfügung aufklären und Sie die Patientenverfügung unterschreiben. Anschließend registrieren wir Ihre Patientenverfügung im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte.

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