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Testament selbst schreiben: Formvorschriften und häufige Fehler
Testament
Ein Testament kann man in Österreich grundsätzlich selbst verfassen. Das Gesetz stellt dafür aber strenge Formvorschriften auf. Werden sie nicht eingehalten, ist das Testament ungültig – und es gilt die gesetzliche Erbfolge, oft ganz anders, als Sie es sich gewünscht hätten. Die Gerichte legen diese Vorschriften seit Jahren streng aus.
Die Formen des Testaments
Eigenhändiges Testament
Das eigenhändige Testament muss vollständig mit der Hand geschrieben und eigenhändig unterschrieben sein. Ein mit dem Computer geschriebener und nur unterschriebener Text ist als eigenhändiges Testament ungültig. Datum und Ort sind gesetzlich nicht zwingend, aber dringend zu empfehlen: Gibt es mehrere Testamente, entscheidet das Datum, welches gilt.
Fremdhändiges Testament
Ein fremdhändiges Testament wird am Computer geschrieben oder von einer anderen Person verfasst. Es ist nur gültig, wenn
Sie es eigenhändig unterschreiben,
Sie eigenhändig einen Zusatz anbringen, dass die Urkunde Ihren letzten Willen enthält, und
drei Zeugen gleichzeitig anwesend sind und mit einem Zusatz unterschreiben, der sie als Zeugen ausweist. Ihre Identität muss aus der Urkunde hervorgehen.
Öffentliches Testament
Ein Testament kann auch mündlich oder schriftlich vor Gericht oder einem Notar errichtet werden.
Die häufigsten Fehler
Lose Blätter: Besteht ein fremdhändiges Testament aus mehreren Blättern, müssen diese fest miteinander verbunden sein oder inhaltlich eindeutig aufeinander Bezug nehmen. Sonst kann das Testament ungültig sein.
Befangene Zeugen: Wer im Testament bedacht wird, sowie bestimmte nahe Angehörige der Bedachten können nicht gültig als Zeugen auftreten.
Unklare Formulierungen: Begriffe wie „mein Vermögen“, „mein Haus“ oder „meine Familie“ führen oft zu Streit. Erben, Vermächtnisse und Ersatzerben sollten eindeutig benannt werden.
Pflichtteil übersehen: Kinder und Ehepartner haben auch ohne Testament Anspruch auf ihren Pflichtteil. Wer das nicht berücksichtigt, plant Konflikte mit ein.
Das Testament wird nicht gefunden: Ein Testament in der Schreibtischlade kann verloren gehen oder verschwinden. Eine Registrierung im Testamentsregister stellt sicher, dass es im Verlassenschaftsverfahren berücksichtigt wird.
Wann sich anwaltliche Unterstützung lohnt
Bei einfachen Verhältnissen kann ein sorgfältig handgeschriebenes Testament genügen. Sobald Immobilien, ein Unternehmen, Kinder aus verschiedenen Beziehungen oder der Wunsch nach Vermächtnissen und Ersatzerben ins Spiel kommen, ist rechtliche Beratung sinnvoll. Wir errichten Ihr Testament formgültig, registrieren es im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte und verwahren es auf Wunsch sicher. Die telefonische Erstauskunft ist immer kostenlos.
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