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Pflichtteil in Österreich: Wer hat Anspruch und wie viel?
Testament
Mit einem Testament können Sie weitgehend frei bestimmen, wer Ihr Vermögen erhält. Eine wichtige Grenze setzt aber das Pflichtteilsrecht: Bestimmte nahe Angehörige haben auch dann Anspruch auf einen Mindestanteil, wenn sie im Testament nicht bedacht werden.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Seit der Erbrechtsreform 2017 sind in Österreich nur noch folgende Personen pflichtteilsberechtigt:
Nachkommen, also Kinder und – wenn ein Kind bereits verstorben ist – dessen Kinder,
Ehegatten und eingetragene Partner.
Eltern und Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch mehr. Auch Lebensgefährten sind nicht pflichtteilsberechtigt; sie erben nur, wenn sie im Testament bedacht werden.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte dessen, was die Person nach der gesetzlichen Erbfolge erhalten würde. Ein Beispiel: Hinterlässt jemand einen Ehepartner und zwei Kinder, erbt der Ehepartner gesetzlich ein Drittel, die Kinder teilen sich zwei Drittel. Der Pflichtteil des Ehepartners beträgt daher ein Sechstel, jener jedes Kindes ebenfalls ein Sechstel des Nachlasses.
Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch. Pflichtteilsberechtigte können also nicht verlangen, eine bestimmte Wohnung oder ein bestimmtes Unternehmen zu erhalten, sondern nur den entsprechenden Wert in Geld.
Kann der Pflichtteil verringert oder entzogen werden?
Pflichtteilsminderung: Bestand zwischen Ihnen und einem Kind über längere Zeit kein Naheverhältnis, wie es in der Familie gewöhnlich besteht, können Sie den Pflichtteil auf die Hälfte mindern.
Enterbung: Nur aus gesetzlich geregelten, schwerwiegenden Gründen – etwa bei bestimmten Straftaten gegen Sie oder Ihre Angehörigen – kann der Pflichtteil ganz entzogen werden.
Pflichtteilsverzicht: Pflichtteilsberechtigte können vertraglich auf ihren Pflichtteil verzichten. Dafür ist ein Notariatsakt oder ein gerichtliches Protokoll erforderlich.
Schenkungen zu Lebzeiten zählen mit
Wer Vermögen schon zu Lebzeiten verschenkt, um den Pflichtteil zu verringern, sollte vorsichtig sein: Schenkungen werden bei der Berechnung des Pflichtteils unter bestimmten Voraussetzungen hinzugerechnet. Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte werden dabei grundsätzlich unbefristet berücksichtigt, Schenkungen an andere Personen in der Regel dann, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor dem Tod gemacht wurden. Eine durchdachte Vermögensvorsorge berücksichtigt diese Regeln von Anfang an.
Testament rechtssicher gestalten
Das Pflichtteilsrecht ist einer der häufigsten Gründe für Streit in Verlassenschaftsverfahren. Ein vom Rechtsanwalt errichtetes Testament berücksichtigt die Pflichtteile, nutzt die gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten und wird im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte registriert. Die telefonische Erstauskunft bei vorgesorgt ist immer kostenlos.
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