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Verbindliche oder beachtliche Patientenverfügung: Der Unterschied einfach erklärt
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Behandlungen Sie ablehnen, falls Sie Ihren Willen später nicht mehr äußern können – etwa nach einem schweren Unfall, bei Bewusstlosigkeit oder im Endstadium einer Erkrankung. Das österreichische Patientenverfügungs-Gesetz unterscheidet dabei zwei Formen.
Die verbindliche Patientenverfügung
Eine verbindliche Patientenverfügung ist für Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich bindend. Sie müssen sich daran halten, auch wenn sie selbst eine andere Behandlung empfehlen würden. Damit eine Patientenverfügung verbindlich ist, müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein:
Ärztliche Aufklärung: Eine Ärztin oder ein Arzt klärt Sie über Wesen und Folgen der abgelehnten Behandlungen auf und bestätigt Ihre Entscheidungsfähigkeit.
Rechtliche Errichtung: Die Verfügung wird schriftlich vor einem Rechtsanwalt, Notar, rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung oder eines Erwachsenenschutzvereins errichtet, und Sie werden über die rechtlichen Folgen belehrt.
Konkrete Beschreibung: Die abgelehnten Behandlungen müssen konkret beschrieben sein.
Eine verbindliche Patientenverfügung gilt acht Jahre. Danach kann sie – wiederum nach ärztlicher Aufklärung – erneuert werden.
Die beachtliche Patientenverfügung
Erfüllt eine Patientenverfügung nicht alle Voraussetzungen, ist sie „beachtlich“. Sie dient dem Behandlungsteam als Orientierung bei der Ermittlung Ihres mutmaßlichen Willens, ist aber nicht bindend. Je genauer sie formuliert ist und je mehr Voraussetzungen der verbindlichen Form sie erfüllt, desto mehr Gewicht hat sie.
Welche Form ist die richtige für mich?
Wenn Sie sicherstellen wollen, dass bestimmte Behandlungen – etwa künstliche Beatmung, Wiederbelebung oder künstliche Ernährung – in einer bestimmten Situation nicht durchgeführt werden, ist die verbindliche Patientenverfügung die richtige Wahl. Nur sie gibt Ihnen und Ihren Angehörigen echte Rechtssicherheit.
Registrierung: Damit Ihre Verfügung auch gefunden wird
Eine Patientenverfügung nützt nur, wenn sie im Ernstfall bekannt ist. Wir registrieren Ihre Patientenverfügung im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte. Krankenhäuser können dort abfragen, ob eine Verfügung vorliegt.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kombinieren
Die Patientenverfügung regelt, welche Behandlungen Sie ablehnen. Wer im Übrigen für Sie entscheidet, regeln Sie mit einer Vorsorgevollmacht. Beides gemeinsam bieten wir als Kombi-Paket an. Alle Details und Preise finden Sie auf unserer Seite zur Patientenverfügung.
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