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Vorsorgevollmacht oder Erwachsenenvertretung: Wer entscheidet, wenn ich es nicht mehr kann?
Vorsorgevollmacht
Viele Menschen gehen davon aus, dass im Ernstfall automatisch Ehepartner oder Kinder für sie entscheiden dürfen. In Österreich ist das nicht so. Wer seine Angelegenheiten – etwa Bankgeschäfte, Verträge, Wohnungsfragen oder medizinische Entscheidungen – nicht mehr selbst besorgen kann, braucht eine rechtlich befugte Vertretung. Das 2. Erwachsenenschutzgesetz sieht dafür vier Möglichkeiten vor.
Die vier Säulen des Erwachsenenschutzes
1. Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst – solange Sie noch entscheidungsfähig sind –, wer Sie später vertreten soll und in welchen Angelegenheiten. Sie wird vor einem Rechtsanwalt, Notar oder Erwachsenenschutzverein errichtet und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert. Wirksam wird sie erst, wenn der Vorsorgefall eintritt, also wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind, und dies im ÖZVV eingetragen wurde.
2. Gewählte Erwachsenenvertretung
Ist der Vorsorgefall bereits eingetreten, Sie können aber noch die Tragweite einer Bevollmächtigung in Grundzügen verstehen, können Sie eine Ihnen nahestehende Person als Erwachsenenvertreter wählen. Diese Vertretung unterliegt der gerichtlichen Kontrolle.
3. Gesetzliche Erwachsenenvertretung
Gibt es weder eine Vorsorgevollmacht noch eine gewählte Vertretung, können nächste Angehörige – etwa Eltern, Kinder, Geschwister oder der Ehepartner – als gesetzliche Erwachsenenvertreter eingetragen werden. Diese Vertretung endet nach drei Jahren, kann aber erneut eingetragen werden, und unterliegt ebenfalls gerichtlicher Kontrolle.
4. Gerichtliche Erwachsenenvertretung
Steht keine der anderen Möglichkeiten zur Verfügung, bestellt das Gericht einen Erwachsenenvertreter. Das kann auch eine fremde Person sein, etwa ein Erwachsenenschutzverein oder ein Rechtsanwalt. Das Verfahren dauert, und Sie haben auf die Auswahl der Person keinen Einfluss mehr.
Warum die Vorsorgevollmacht die beste Wahl ist
Sie entscheiden selbst, wer Sie vertritt – und auch, wer es nicht tun soll.
Sie legen den Umfang fest: von Bankgeschäften über Wohnungsangelegenheiten bis zu medizinischen Entscheidungen.
Keine laufende gerichtliche Kontrolle: Ihre Vertrauensperson kann rasch handeln, ohne für jeden Schritt das Gericht einbinden zu müssen.
Entlastung Ihrer Familie: Im Ernstfall gibt es Klarheit statt Unsicherheit und Behördenwege.
Wann sollte ich eine Vorsorgevollmacht errichten?
Am besten jetzt. Eine Vorsorgevollmacht kann nur errichtet werden, solange Sie voll entscheidungsfähig sind. Ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung kann jeden treffen, nicht nur ältere Menschen. Paare errichten Vorsorgevollmachten häufig wechselseitig.
So einfach geht es bei vorgesorgt
Wir errichten Ihre Vorsorgevollmacht als Rechtsanwälte zum Pauschalpreis und übernehmen die Registrierung im ÖZVV. Wer zusätzlich festlegen möchte, welche medizinischen Behandlungen abgelehnt werden, kombiniert sie mit einer Patientenverfügung. Die telefonische Erstauskunft ist immer kostenlos.
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