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Vorsorge für Paare ohne Trauschein: Was Lebensgefährten regeln sollten
Vorsorgevollmacht
Immer mehr Paare leben ohne Trauschein zusammen, oft seit vielen Jahren und mit gemeinsamen Kindern oder einer gemeinsamen Wohnung. Rechtlich sind Lebensgefährten aber deutlich schlechter abgesichert als Ehepartner. Wer nicht vorsorgt, riskiert, dass der Partner im Ernstfall weder entscheiden darf noch etwas erbt.
Im Erbfall: Lebensgefährten erben fast nie
Lebensgefährten sind keine gesetzlichen Erben im üblichen Sinn. Sie erben ohne Testament nur, wenn es überhaupt keine gesetzlichen Erben gibt – also keine Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und deren Nachkommen – und die Lebensgemeinschaft zuletzt mindestens drei Jahre im gemeinsamen Haushalt bestand. Das ist selten der Fall. Wie die gesetzliche Erbfolge funktioniert, erklären wir in einem eigenen Beitrag.
Immerhin: Hat der Lebensgefährte zuletzt mindestens drei Jahre mit dem Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt gelebt, darf er nach dem Tod noch ein Jahr in der gemeinsamen Wohnung bleiben. Eine dauerhafte Lösung ist das nicht.
Die Lösung: Mit einem Testament können Sie Ihren Lebensgefährten als Erben einsetzen oder ihm etwa ein Wohnrecht vermachen. Dabei sind die Pflichtteile von Kindern zu berücksichtigen.
Bei Krankheit oder Unfall: Wer darf entscheiden?
Kann ein Partner nach einem Unfall oder bei Demenz nicht mehr selbst entscheiden, darf der andere nicht automatisch für ihn handeln – weder bei der Bank noch bei Behörden. Als gesetzlicher Erwachsenenvertreter kommt ein Lebensgefährte nur in Frage, wenn er seit mindestens drei Jahren mit dem Betroffenen im gemeinsamen Haushalt lebt, und auch dann nur unter gerichtlicher Kontrolle.
Die Lösung: Mit einer wechselseitigen Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einander als Vertreter – für Vermögen, Wohnung und medizinische Angelegenheiten. Mehr dazu im Beitrag Vorsorgevollmacht oder Erwachsenenvertretung.
Medizinische Wünsche festhalten
Wer bestimmte medizinische Behandlungen im Ernstfall ablehnt, hält das in einer Patientenverfügung fest. So muss der Partner diese schwierige Entscheidung nicht allein treffen.
Gemeinsames Vermögen absichern
Gehört die Wohnung nur einem Partner, oder haben beide in eine Immobilie investiert, sollten die Verhältnisse klar geregelt werden – etwa durch Schenkungen, Wohnrechte oder Vereinbarungen über gemeinsames Eigentum. Wir beraten Sie dazu im Rahmen der Vermögensvorsorge.
Die Checkliste für Paare ohne Trauschein
Wechselseitige Vorsorgevollmachten
Testamente, die den Partner absichern
Bei Bedarf Patientenverfügungen
Klare Regelung von Wohnung und gemeinsamem Vermögen
Für Paare bieten wir Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen auch als Paket an. Die telefonische Erstauskunft ist immer kostenlos.
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