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Gesetzliche Erbfolge in Österreich einfach erklärt

Testament

Gibt es kein gültiges Testament, bestimmt das Gesetz, wer erbt. Viele Menschen sind überrascht, wie diese gesetzliche Erbfolge ihr Vermögen verteilt – etwa, dass der Ehepartner neben Kindern nur ein Drittel erhält oder Lebensgefährten in der Regel gar nichts.

Das Prinzip: Erbfolge nach Linien

Das österreichische Recht teilt die Verwandten in sogenannte Linien (Parentelen) ein. Erben einer näheren Linie schließen alle entfernteren Linien aus.

  • 1. Linie: Kinder und deren Nachkommen (Enkel, Urenkel). Ist ein Kind bereits verstorben, treten dessen Kinder an seine Stelle.

  • 2. Linie: Eltern und deren Nachkommen, also Geschwister, Nichten und Neffen.

  • 3. Linie: Großeltern und deren Nachkommen, etwa Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

  • 4. Linie: Urgroßeltern – allerdings nur diese selbst, nicht deren Nachkommen.

Welchen Anteil erhält der Ehepartner?

Ehegatten und eingetragene Partner erben neben den Verwandten:

  • Neben Kindern ein Drittel des Nachlasses. Die übrigen zwei Drittel teilen sich die Kinder.

  • Neben Eltern zwei Drittel des Nachlasses.

  • In allen anderen Fällen den gesamten Nachlass. Geschwister oder Großeltern gehen neben dem Ehepartner also leer aus.

Zusätzlich steht dem Ehepartner das sogenannte gesetzliche Vorausvermächtnis zu: das Recht, weiter in der Ehewohnung zu wohnen, und die zum gemeinsamen Haushalt gehörenden beweglichen Sachen.

Ein Beispiel

Eine verheiratete Frau mit zwei Kindern stirbt ohne Testament. Ihr Ehemann erbt ein Drittel, jedes Kind ein Drittel. Gehört zum Nachlass eine Wohnung, sind alle drei gemeinsam Eigentümer – auch wenn die Frau vielleicht wollte, dass ihr Mann allein darüber entscheiden kann.

Und Lebensgefährten?

Lebensgefährten haben nur ein sehr eingeschränktes gesetzliches Erbrecht. Sie erben nur dann, wenn es keine gesetzlichen Erben gibt und die Lebensgemeinschaft zuletzt mindestens drei Jahre im gemeinsamen Haushalt bestand. In der Praxis gehen Lebensgefährten ohne Testament daher meist leer aus. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur Vorsorge für Paare ohne Trauschein.

Wann ein Testament sinnvoll ist

Die gesetzliche Erbfolge passt oft nicht zur eigenen Lebenssituation – etwa bei Patchwork-Familien, unverheirateten Paaren, Immobilien oder einem Unternehmen. Mit einem Testament legen Sie selbst fest, wer was erhält, im Rahmen der Pflichtteile.

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